AGB

§ 1. Ausschließlichkeit
Unsere Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Diese Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen gleichartigen Geschäfte mit dem Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformabrede.

§ 2. Umfang der Leistungsverpflichtung
Der Umfang unserer Leistungsverpflichtung richtet sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.

§ 3. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab einem Auftragswert von 1.000,00 € frei Haus innerhalb Deutschlands, einschließlich Verpackung, ausschließlich Verpackungsentsorgung, ohne Montage, Abladen und Vertragen sowie zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Bei einem Netto-Auftragswert von unter 1.000,00 € berechnen wir 40,00 € Bearbeitungs- und Frachtkostenpauschale. Angemessene Preisänderungen aufgrund von Schwankungen der Lohn- und Rohstoffkosten, technischen Änderungen und Druckfehlern behalten wir uns vor.

§ 4. Leistungsfristen
Die angegebenen Leistungsfristen sind Zirka-Fristen. Höhere Gewalt, Rohstoffmangel sowie die nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferer – soweit von uns nicht zu vertreten – führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Leistungsfrist.

§ 5. Verpackung
Die Verpackung erfolgt produkt- und auftragsbezogen. Wahlweise kann der Versand in Gitterbox- und Pool-Paletten erfolgen. Diese unterliegen den Bestimmungen des Frachtführers. Die Transportverpackungen sind auf ein Minimum reduziert. Wir verwenden ausschließlich recycelbare Werkstoffe. Bei frachtfreier Rücksendung wird die Verpackung zurückgenommen.

§ 6. Versand und Gefahrübergang
Die Art und Weise des Versandes, insbesondere die Wahl der Beförderungsperson, erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach unserem Ermessen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung sowie die Beförderungsgefahr trägt der Besteller ab Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonstige Beförderungsperson und zwar unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt, wer den Transport durchführt und von wo der Transport erfolgt. Gleiches gilt auch dann, wenn wir verpflichtet sind, die Montage selbst durchzuführen. Das Transportrisiko ist für den Besteller kostenlos versichert. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller in Verzug der Annahme ist. Auf Verlangen des Bestellers treten wir alle etwaigen Ersatzansprüche aufgrund eines schädigenden Verhaltens eines Dritten Zug um Zug gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Besteller ab.

§ 7. Montage
Soweit wir zur Montage verpflichtet sind, erfolgt die Montage ausschließlich nach unseren anliegenden Montagebedingungen.

§ 8. Zahlung und Aufrechnung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Online-Shop angebotenen Zahlungsarten und -bedingungen.

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller außerdem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9. Eigentumsvorbehalt
Die bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung der Ware und aus einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung), behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Gleiches gilt auch für etwaige nach den nachfolgenden Bestimmungen an uns abgetretene Forderungen.

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, diese auf eigene Kosten, insbesondere gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden, ausreichend zu versichern.

Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Im Falle der Pfändung oder des sonstigen Zugriffs Dritter auf die uns gehörende Ware hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns hierdurch entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware wird bis zum Eigentumsübergang stets für uns vorgenommen. Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Ware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen die Eigentumsrechte Dritter bestehen, so erwerben wir das Miteigentum an dem Erzeugnis im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Faktur-Endbetrag zzgl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Erwerben wir auf diese Weise (Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache, so übertragen wir dem Besteller nach Bezahlung der gelieferten Ware dieses (Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache. Zu diesem Zweck wird im Voraus ausdrücklich in die durch die Zahlung bedingte Eigentumsübertragung eingewilligt. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware wird vor dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs nach Bezahlung (siehe vorstehenden Absatz) stets für den Vorbehaltseigentümer vorgenommen. Wird die Ware zusammen mit anderen Sachen zu einer neuen Sache verarbeitet, so erwerben wir als Vorbehaltseigentümer Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Vereinbarung. Erwerben wir als Vorbehaltseigentümer auf diese Weise (Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache, so übertragen wir dem Käufer nach Bezahlung der gelieferten Ware dieses (Mit-) Eigentum an der hergestellten Sache. Zu diesem Zweck wird im Voraus ausdrücklich in die durch die Zahlung bedingte Eigentumsübertragung eingewilligt.

§ 10. Haftung und Verjährung
Soweit sich aus diesen Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Auf Schadenersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir jedoch nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei unsere Haftung in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt ist. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden zu schützen.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das Gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenfalls unberührt von den vorstehenden Bestimmungen bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unabhängig von der Schwere des Verschuldens.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Sie beginnt für die Lieferung von Waren mit dem Gefahrübergang auf den Besteller, für Montage- und Werkleistungen mit der Abnahme durch den Besteller. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen bei Arglist (§ 438 Abs. 3 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB) sowie die Verjährungsfristen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§11. Rügeverpflichtung
Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, so setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung der Ware oder später ein Mangel, hat uns der Besteller diesen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, schriftlich anzuzeigen.

Offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) sind uns innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Lieferung anzuzeigen. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

§12. Umtausch - Warenrückgabe
Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Warenrückgabe des Bestellers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf sein Risiko zurücksendet, und dass sie bei Ankunft in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ausgeschlossen. Für vereinbarte Warenrücknahmen erteilen wir eine Gutschrift unter Einbehalt einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Bruttowarenwertes, mindestens in Höhe von 30,00 €. Diese Gutschrift kann nur auf Forderungen für weitere Aufträge verrechnet werden; eine Erstattung in anderer Form ist nicht möglich.

§13. Güteschutz
Die Besteller und Betreiber von gütegesicherten Lagerregalen und Regalanlagen sind verpflichtet, Beauftragten des Materialprüfungsamtes Dortmund jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewähren und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Besteller und Betreiber kostenlos.

§14. Anwendbares Recht
Auf diese Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

§15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, das Amtsgericht Stadthagen.

§16. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass die Daten aus unserer Geschäftsverbindung elektronisch gespeichert werden. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§17. Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

§18. Firmenangaben
Firma Regalmontagen (Einzelfirma)
Geschäftsführer: Hauce Frederick

Obernhagen 31
D-31702 Lüdersfeld

(erreichbar Mo - Fr:  9:00 - 16:00 Uhr, Sa nach Vereinbarung)
Telefon: +49 (0) 57 25 - 91 41 15
Telefax: +49 (0) 57 25 - 70 90 879

Internet: www.regalbedarf.com
E-Mail: info@regalbedarf.de


USt-IdNr.: DE 167929245
Gerichtsstand: Amtsgericht Stadthagen
Registergericht: Amtsgericht Stadthagen

Stand: Oktober 2019