FAQ Stehleitern
Damit Arbeiten auf Stehleitern sicher und ohne Unfälle durchgeführt werden können, muss die Leiter auf einem ebenen Untergrund stehen und möglichst vollständig aufgeklappt sein. Vorhandene Ablageflächen oder feste Spreizsicherungen müssen immer korrekt eingerastet sein. Während der Nutzung ist darauf zu achten, dass beide Füße stets auf den Stufen stehen. Eine Stehleiter darf niemals als Anlegeleiter verwendet werden.
Bei Stehleitern dürfen die obersten zwei Stufen nicht betreten werden. Bei Anlegeleitern sind die obersten drei Stufen tabu und bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter die obersten vier Stufen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass das Schuhwerk rutschhemmend ist und einen sicheren Halt gewährleistet.
Die maximale Standhöhe auf einer Stehleiter darf zwei Meter nicht überschreiten. Befindet sich die Standhöhe zwischen zwei und fünf Metern, ist die Arbeitszeit auf höchstens zwei Stunden pro Arbeitsschicht begrenzt.
Beschädigte Leitern dürfen nicht verwendet werden. Dazu zählen unter anderem Holzleitern mit gerissenen Holmen oder Stufen sowie Metallleitern mit verbogenen oder geknickten Bauteilen. Defekte Holme, Wangen oder Stufen dürfen keinesfalls repariert oder geflickt werden. Um das Unfallrisiko zu minimieren, müssen Stehleitern immer stabil aufgestellt und gegen Einsinken sowie Umkippen gesichert sein.














