einzügige Steigleiter
Steigleiter montiert
Steigleiter
Steigleiter Außenansicht
Steigleiter von unten
Steigleiter
Steigleiter
Steigleiter
Steigleiter
Steigleiter

Munk

Einzügige Steigleiter mit Rückenschutz aus Aluminium

Angebotspreis€1.130,93 netto

€1.345,81 brutto

Artikelnummer: 510100

Steigleiter aus Aluminium
Steighöhen von: 4760 mm - 9520 mm
Außenbreite: 520 mm
Bauart: Einzügig
Wandabstand: 200 mm
Leiterlänge: 5,96 m - 6,80 m - 7,64 m - 8,48 m - 9,60 m - 10,72 m
Belastbarkeit: max. 150 kg

Sprossenanzahl:4760 mm
Menge:
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QUALITÄTSSTANDARD AUF HÖCHSTEM NIVEAU

Technische Merkmale

Steigleiter aus Aluminium einzügig

ideal als Fluchtweg für die Außenfassade 

z.B.:

  • Lagerhallen
  • Werkstätten
  • Produktionsstandorte

Mit der passenden Steigleiter aus Aluminium, werden die Sicherheitsansprüche jeder Firma gewährleistet.

  • Einzüge Steigleitern nach DIN 18799-1/-3, DIN 14094-1 und DIN EN ISO 14122-4: Abhängig von Auswahl der Norm und der bauseitigen Situation am Ausstieg sind Zusatzkomponenten wie Ausstiegstritt, Geländer und Sicherungstüre erforderlich. Diese sind im Komplettsatz nicht enthalten und müssen separat bestellt werden.
  • Unabhängig von der Steighöhe gilt: Als Absturzsicherung kann entweder Rückenschutz oder Steigschutz verwendet werden (Kombination nicht erlaubt, da die Rettung von Personen durch den Rückenschutz behindert wird)
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung zur Höhentauglichkeit (z.B. G 41), die Notwendigkeit hängt von der Gefährdungsbeurteilung (u.a. Gesamtsteighöhe, Art der Absturzsicherung) der jeweiligen Steigleiteranlagen ab
  • Ein Nachweis für die Tragfähigkeit des Untergrunds muss für jedes Bauvorhaben durch einen verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit erbracht werden
  • Die senkrechte Überschneidung von aufeinander folgenden Leiterzügen muss mindestens 1.680 mm betragen
  • An ungesicherten Ausstiegsstellen sind beidseitig zur Steigleiter angebrachte oder in die Ausstiegsebene geführte Geländer erforderlich
  • Spalt beim Austritt darf nicht größer als 75 mm sein
  • Antrittsmaß: Abstand Einstiegsebene bis zur ersten Sprosse 100 – 400 mm
  • Beim Ausstieg nach vorne muss die oberste Sprosse auf der Höhe der Ausstiegsebene liegen
  • Bei Steigleitern mit Steigschutz muss bei Durchstiegen der Freifläche vor der Leiter mindestens 800 x 800 mm betragen. Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden.
  • Bei Neuanlagen im Bestand sollten diese Maße ebenfalls eingehalten werden
  • Die Spaltmaße zwischen Steigleiteranlage und Geländer dürfen maximal 180 mm betragen
  • Die Verbindung zum Steigschutz muss von einem gesicherten Standplatz aus herzustellen und zu lösen sein
  • Für ein sicheres Umgreifen der Seitenholme muss der Freiraum zu angrenzenden Teilen um die Seitenholme herum mindestens 75 mm betragen (mit Ausnahme von Bauteilen die zur Steigleiteranlage gehören)
Pascal Gunjaca als ihr Ansprechpartner von Regalbedarf

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